
Sind Ehe oder Partnerschaft in eine Krise geraten, erwarten unsere Mandanten von einem familienrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt qualifizierte Antworten auf Fragen zu Unterhaltsansprüchen, zum Aufenthalt der Kinder und dem Kontakt mit ihnen nach der Trennung, zur Verteilung von Immobilien oder sonstigen Vermögenswerten oder zum Schicksal der Altersvorsorge, um einige wesentliche Aspekte zu nennen.
Vielfach besteht das Interesse, streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu entwickeln wir zugeschnitten auf die Bedürfnisse unserer Mandanten und ihre wirtschaftliche Situation einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag oder eine Scheidungsvereinbarung, erforderlichenfalls arbeiten wir mit Steuerberatern und Notaren zusammen. Als Kanzlei mit Schwerpunkten in den wesentlichen zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Bereichen setzen wir auch die Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht. Bei Berührungen mit diesen Bereichen bieten wir eine Fachgebiete übergreifende Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
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