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Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit liegen im Personengesellschaftsrecht wie im Kapitalgesellschaftsrecht; insbesondere zu folgenden Rechtsformen:
Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung bei Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis hin zur Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Haftung von Gesellschaftern und Gesellschaften.
Ferner beraten und vertreten wir Unternehmer im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen.