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Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung; es ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie z.B. das öffentliche Baurecht, Erschließungsbeitrags- und kommunales Abgabenrecht sowie Staatshaftungsrecht. So gehören zum Beispiel auch Fragen der Baugenehmigung, Bodenschutz und Altlastensanierung, die Genehmigung von Kiesabbauvorhaben, das Umweltrecht sowie Planfeststellung (z.B. der Bau neuer Straßen) zum Verwaltungsrecht.