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Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit Fragen und Problemen aus dem Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft wie auch der Tätigkeit der Hausverwaltung. Auch beraten wir die Hausverwaltung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft.