
Das bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern sowie juristischen Personen untereinander. Darunter fallen beispielsweise die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kauf-, Werk- oder Darlehensverträgen und Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen; letztlich alle rechtlichen Probleme des (täglichen) Lebens. Auch eine Reihe unserer gesondert aufgelisteten Fachgebiete fällt unter den Oberbegriff „bürgerliches Recht“.
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